Wusstest du, dass bis zu 20% dessen, was du für deine Rasen- und Gartenpflege ausgibst, direkt vom Finanzamt zurückbekommen kannst? Nicht als „Steuerminderung“, sondern als echten Abzug von deiner Einkommensteuer.
In diesem Beitrag erkläre ich, wie das funktioniert, wie viel drin ist und worauf du achten musst, damit es auch klappt.
Die Regel in einem Satz
Nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) kannst du 20 % der Arbeitskosten für Leistungen in deinem Haushalt direkt von deiner Einkommensteuer abziehen.
Das Besondere daran: Es ist keine bloße Minderung des zu versteuernden Einkommens (wie bei Werbungskosten), sondern eine echte Steuerermäßigung. Heißt konkret: Aus 1.000 € Arbeitskosten werden 200 € bare Steuererstattung – unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
Zwei Töpfe – und Rasenpflege gehört meistens in den größeren
Das Finanzamt unterscheidet zwei Kategorien. Und genau hier wird es für Rasen-Guru-Kunden interessant:
Topf 1: Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)
Hierunter fallen die laufenden, wiederkehrenden Gartenpflegearbeiten, die man theoretisch auch selbst erledigen könnte – wenn man Zeit, Lust und das passende Gerät hätte:
- Rasenmähen
- Vertikutieren und Aerifizieren
- Düngen
- Heckenschneiden
- Unkraut- und Moosbekämpfung
- Laubentfernung
- Bewässerung
Rahmen: 20 % von bis zu 20.000 € Arbeitskosten pro Jahr = bis zu 4.000 € Steuerermäßigung jährlich.
Topf 2: Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
Hierunter fallen einmalige, gestaltende oder bauliche Maßnahmen im Garten:
- Rasen neu anlegen (Erstanlage)
- Gartenumgestaltung
- Pflaster- und Wegearbeiten
- Zaun- oder Terrassenbau
- Anlegen eines Steingartens oder Teichs
Rahmen: 20 % von bis zu 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr = bis zu 1.200 € Steuerermäßigung jährlich.
Gute Nachricht: Beide Töpfe sind unabhängig voneinander. Wenn du also sowohl regelmäßige Rasenpflege in Anspruch nimmst als auch einmal eine größere Gestaltung machen lässt, kannst fu im selben Jahr bis zu 5.200 € an Steuerermäßigung geltend machen.
Ein Rechenbeispiel
Familie Müller lässt ihren Rasen über die Saison regelmäßig von Rasen-Guru pflegen (mähen, düngen, vertikutieren). Die Jahresrechnung beträgt 2.000 €, davon sind laut Rechnung 1.800 € Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten sind grundsätzlich nicht absetzbar.
- Absetzbarer Arbeitsanteil: 1.800 €
- Steuerermäßigung: 20 % = 360 € direkt weniger Einkommensteuer
Effektiv hat Familie Müller für die gesamte Saisonpflege also nicht 2.000 € gezahlt, sondern unter dem Strich nur 1.640 €.
Was ist absetzbar – und was nicht?
Absetzbar sind:
- Arbeitslohn / Stundensätze
- Fahrtkosten des Dienstleisters
- Maschinenkosten (z. B. Einsatz von Mäher, Vertikutierer)
- Entsorgungskosten, wenn sie Nebenleistung zur eigentlichen Arbeit sind (z. B. Grünschnittabfuhr nach dem Heckenschnitt)
Nicht absetzbar sind:
- Materialkosten (z. B. Saatgut, Dünger, Pflanzen)
- Eigenständige Entsorgungsleistungen ohne Arbeitsbezug
Deshalb zeigen unsere Rechnungen bei Rasen-Guru Arbeits- und Materialanteile immer sauber getrennt aus, damit du die absetzbaren Posten ohne Rückfragen des Finanzamts geltend machen kannst.
Drei Voraussetzungen, ohne die nichts geht
- Ordnungsgemäße Rechnung – mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten.
- Überweisung auf unser Geschäftskonto – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, selbst wenn Du eine Quittung hast.
- Leistung im eigenen Haushalt / auf dem eigenen Grundstück – bei selbstgenutzten Wohnungen, Häusern und auch bei Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen innerhalb der EU/des EWR möglich.
Wo trägst Du das in der Steuererklärung ein?
In der „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“ Deiner Einkommensteuererklärung:
- Laufende Rasen- und Gartenpflege → Zeilen für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Einmalige bauliche Gartenarbeiten → Zeilen für Handwerkerleistungen
Rechnungen musst Du nicht mehr automatisch mitschicken – aber aufbewahren und auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
Praktischer Tipp: Rechnung früh anfordern
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob ein Posten auf der Rechnung als Arbeits- oder Materialkosten gilt: Frag einfach nach. Wir passen unsere Rechnungen gern so an, dass Du den maximal absetzbaren Anteil sauber ausweisen kannst.
Wichtiger Hinweis
Rasen-Guru ist kein Steuerberater. Die Informationen in diesem Beitrag sind eine allgemeine Übersicht auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und sollen Dir einen ersten Eindruck geben. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Ob, in welcher Höhe und wie genau Du die Kosten in Deiner persönlichen Situation absetzen kannst, hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab.
Bitte kläre Deine konkrete Situation mit einer steuerlich qualifizierten Fachperson – z. B. Deinem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Für die steuerliche Anerkennung Deiner konkreten Aufwendungen übernehmen wir keine Gewähr.